Welche Ärzte behandeln mit Cannabis?

Seit 2017 ist Medizinalcannabis in Deutschland zugelassen. Leider stellt der Gesetzgeber potenzielle Patienten jedoch vor große Hürden, bis diese ihre notwendige Medikation erhalten können. Wir wollen daher Patienten den Weg zu ihrem Cannabis erleichtern. Nicht ohne Grund war Cannabis jahrzehntelang der Renner in (deutschen) Apotheken und war in einem Großteil der Präparate vorzufinden. Eine Grundlage für ein Cannabis Rezept ist nun ein Arzt, der dich mit Cannabis behandeln möchte. Welche Ärzte behandeln mit Cannabis?

Der rechtliche Rahmen für Cannabis Rezepte

   

Seit der Legalisierung von Medizinalcannabis im März 2017 können alle Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Tier- und Zahnärzte. Prinzipiell können also alle Haus- und Fachärzte medizinisches Cannabis verschreiben, wenn gewisse Anforderungen erfüllt werden. Für diese Anforderungen muss man klar von der Art des Rezepts unterscheiden. Soll bspw. die Kostenübernahme vonseiten der Krankenkasse stattfinden oder wird die Medikation privat gezahlt? Beide Fälle stellen unterschiedliche Bedingungen.

Wann verschreibt ein Arzt medizinisches Cannabis?

Wir betrachten hier zwei Fälle: Das Privatrezept, bei dem die Kosten selbst getragen werden und das Kassenrezept, bei welchem eine Kostenübernahme vonseiten der Krankenkasse stattfindet. Wir haben einen sehr ausführlichen Beitrag dazu, wann man Cannabis als Medikament bekommt.

Für ein Kassenrezept müssen nach Abs. 6 § 31 SGB V gewisse Anforderungen erfüllt sein. So muss erstmal eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen. Nachfolgend darf (Zitat):

  • eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

    • nicht zur Verfügung stehen oder

    • im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann.

  • eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Der Patient muss also schwerkrank sein. Zudem dürfen andere Standardtherapien nicht zufriedenstellende Erfolge erzielen oder überhaupt anwendbar sein. Zusätzlich muss der Arzt begründen können, weshalb er spürbar positive Auswirkungen erwartet.

Bei Privatrezepten ergibt sich die Regelung aus § 13 BtmG. Hier muss ein Arzt grob gesagt nur begründen können, weshalb medizinisches Cannabis in deinem spezifischen Fall hilfreich sein soll und weshalb keine anderen Therapieansätze in Erwägung gezogen werden. Er muss also entsprechende Forschung auf Nachfrage nachweisen können. Die Cannabismedikation erfolgt dann als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL-Leistung) auf eigene Kosten. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht bekommt niemand anderes als du und der Arzt von der Cannabisverschreibung mit.

Ärzte und ihre Fachrichtungen

   

Jeder Haus- und Facharzt (mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzten) darf also Cannabis per BTM-Rezept verschreiben. Viele Ärzte betrachten jedoch kaum bis gar nicht Cannabis als Behandlungsmöglichkeit, weil bspw. gewisse Vorurteile vorherrschen oder weil sie einfach keine Lust auf den Aufwand für ein BTM-Rezept mit Kostenübernahme haben. Tipps und Tricks im Umgang mit solchen Ärzten findest du in unserem Beitrag mit 4 Tipps zum Cannabis Rezept.

Wir von Cannabisplatz.de haben, um dir den gesamten Aufwand zu ersparen, ein Netzwerk an Ärzten zusammengetragen, die Erfahrung mit Cannabismedikationen haben. 

Unabhängig davon, kann sich ein Besuch beim eigenen Hausarzt bzw. Allgemeinmediziner als erste Anlaufstelle lohnen. Dieser kann bspw. die medizinische Vorgeschichte bewerten und ggf. eine Überweisung zu einem Facharzt veranlassen. Zudem kann dein Hausarzt erste Diagnosemethoden durchführen. Die Diagnose einer schwerwiegenden Erkrankung ist, wie oben beschrieben, Grundlage für eine Cannabisverordnung. Es ist darüber hinaus praktisch, erste Therapien auszuprobieren, da Standardtherapien für eine Cannabisverordnung nicht zufriedenstellend helfen dürfen.

Auf der Suche nach einem Cannabisrezept suchen immer mehr Patienten Ärzte gewisser Fachrichtungen auf. Gewisse Fachrichtungen geraten einfach häufiger mit Cannabismedikationen in Kontakt und beweisen dementsprechend mehr Erfahrung. Es scheint, als hätte man bessere Chancen auf ein Rezept, wenn man einen der folgenden Fachärzte aufsucht:

  • Neurologen

  • Onkologen

  • Schmerztherapeuten

  • Psychiater

  • Facharzt für Naturheilverfahren

Du hast also einmal die Wahl, dich an unserem Netzwerk aus spezialisierten Ärzten zu bedienen. Diese Ärzte haben Erfahrung mit Cannabismedikation und scheuen dementsprechend nicht den Aufwand, den das Ausstellen eines BTM-Rezepts und das Gesuche nach Kostenübernahme darstellen. Alternativ kannst du in deiner Umgebung Ärzte der oben genannten Fachrichtungen aufsuchen und in Erfahrung bringen, ob diese medizinisches Cannabis gegen deine Beschwerden in Betracht ziehen würden.

Wie viel Cannabis darf ein Arzt verschreiben?

   

Die zugelassene Höchstmenge ist nach § 2 BtMVV geregelt. Demnach darf ein Arzt maximal 100.000 mg getrocknete Cannabisblüten im Monat verschreiben, was 100 g entspricht. Für Cannabisextrakte gilt ein Höchstwert von 1000 mg, bezogen auf den THC-Gehalt. Dronabinol darf maximal mit einer Menge von 500 mg monatlich verschrieben werden.

Interessant ist bei den getrockneten Cannabisblüten, dass der Wirkstoffgehalt außen vor gelassen wird. So kannst du, nach Absprache mit deinem Arzt, 100 g Cannabisblüten mit 25 % THC oder auch nur 5 % THC beziehen.

Die Zukunft von medizinischem Cannabis

   

Update: seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Der Besitz und Anbau von Cannabis ist damit in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Konsumenten können Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereine beziehen, seit dem 1. Juli können eingetragene Vereine eine Erlaubnis beantragen. Sie können bis zu 3 Planzen selbst anbauen, die Cannabis Samen müssen dabei aus dem EU-Ausland bestellt werden.

Deutschland plant zurzeit die „Legalisierung” von Cannabis für den Freizeitgebrauch. Dabei erscheint die vermeintliche Legalisierung, wenn man sie im Detail betrachtet, eher als eine Entkriminalisierung, Teillegalisierung oder eine Legalisierung-Light. Sie sieht jedoch vor, dass Cannabispatienten mit schlichten Cannabiskonsumenten gleichgestellt werden. Dementsprechend sollen etwa dieselben Verbotszonen für den medizinischen Cannabisgebrauch wie für den freizeitlichen Cannabiskonsum gelten. 

Es könnte allerdings auch sein, dass mit dieser Gleichstellung von Patienten und Konsumenten neue und hilfreiche Regelungen in Kraft treten. Indem Cannabis bspw. aus dem Betäubungsmittel-Gesetz gestrichen wird, müsste keine Verschreibung mehr per BTM-Rezept stattfinden, was Apotheken, Krankenkassen und Ärzten eine Menge Arbeit abnehmen würde. Wir sind gespannt auf die Neuerungen und hoffen innig, dass die Gleichstellung von Patienten mit Konsumenten nicht stattfinden wird.

Fazit: Welche Ärzte behandeln mit Cannabis?

Abschließend lässt sich sagen, dass alle Haus- und Fachärzte Cannabis verschreiben dürfen. Lediglich Zahn- und Tierärzte sind hiervon auszunehmen. Da die Verschreibung eines Betäubungsmittels jedoch besondere Hürden für die Ärzte mit sich bringt, verschreibt bei Weitem nicht jeder Arzt Cannabis. Wir empfehlen daher Besuche bei Fachärzten wie Psychiatern, Neurologen, Schmerztherapeuten oder Onkologen, da diese häufiger Erfahrungen mit Cannabismedikation aufweisen. Bei Bedarf kannst du auch gerne Experten aus unserem Ärzte-Netzwerk zurate ziehen, um ein Cannabis Rezept zu erhalten.

Welche Ärzte behandeln mit Cannabis: Häufig gestellte Fragen

   

Wie finde ich einen Arzt, der bereit ist, medizinisches Cannabis zu verschreiben?

Prinzipiell darf jeder Haus- und Facharzt medizinisches Cannabis verschreiben, leider sind allerdings nur wenige dazu bereit. Wir haben daher ein Netzwerk an Ärzten zusammengefasst, welche Erfahrungen mit Cannabismedikation aufweisen, sodass du dich an diesem Erfahrungsschatz bedienen kannst.

Sind alle Ärzte berechtigt, medizinisches Cannabis zu verschreiben?

Ja, alle Haus- und Fachärzte sind dazu berechtigt, nur Zahn- und Tierärzte sind ausgeschlossen. Prinzipiell können und dürfen Ärzte also Cannabis verschreiben, allzu oft wollen sie es leider nicht.

Können Ärzte für Kinder und Jugendliche medizinisches Cannabis verschreiben?

Das ist prinzipiell möglich, Ärzte lassen hier jedoch ganz besondere Vorsicht walten. Grundvoraussetzung für eine Cannabisverordnung ist eine schwerwiegende Erkrankung, was leider auch bereits bei Kindern und Jugendlichen auftreten kann. Da Cannabinoide allerdings auch Schäden im Kindergehirn und der Entwicklung verursachen können, gehen Ärzte sehr vorsichtig vor. Bekannt ist jedoch der Einsatz von CBD bei Kindern mit speziellen Formen der Epilepsie.

Können Onlinedoktoren auch medizinisches Cannabis verschreiben?

Erstmal möchten wir klarstellen, dass sogenannte „Onlinedoktoren” ausgebildete Ärzte sind. Sie bieten lediglich telemedizinisch ihre Dienste an, erlauben also Beratungen ohne lokale Bindung. Eine Cannabisverordnung ist auch per Telemedizin möglich, solange die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Problematisch kann nur sein, dass ggf. Diagnosen eingeholt und Behandlungen ausprobiert werden müssen. Für Diagnosen und manchmal auch Behandlungen musst du nun oft örtliche Arztpraxen aufsuchen. 

Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und beabsichtigt nicht, eine medizinische Behandlung in irgendeiner Form zu fördern und ist kein Ersatz für die Konsultation eines professionellen Arztes. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt, um eine persönliche medizinische Beratung zu erhalten. Für einen medizinischen Rat sollten Sie immer den Rat eines Arztes oder eines anderen qualifizierten Gesundheitsdienstleisters einholen.

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